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   KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10   

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https://dejure.org/2010,9024
KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
KG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 6 U 87/10 (https://dejure.org/2010,9024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 2 VVG, § 81 Abs 2 VVG, § 278 Abs 6 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO
    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung bei einem Verkehrsunfall auf Trunkenheitsfahrt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss - Leistungskürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2; VVG § 81 Abs. 2; ZPO § 278
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Alkoholisierung des Fahrers; Maßgeblichkeit der 1,1-Promille-Grenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Leistungskürzung der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit bei Trunkenheit

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auch bei einer BAK von 1,1 Promille sind bei der Leistungskürzung die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 44 O 151/09
  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 495
  • VersR 2011, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10
    Denn die grundsätzliche Berechtigung des Versicherers zu einer vollständigen Kürzung der Leistung (also um 100 % auf 0 %) bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (vgl. § 28 Abs. 2 VVG und § 81 Abs. 2 VVG vorliegend in Verbindung mit A. 2.9.1 der vereinbarten AKB) wird zwar überwiegend bejaht (vgl. Landgericht Münster RUS 2010, 321-323; Landgericht Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32; Burmann/Heß, Versicherungsrecht im Straßenverkehr, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 373 f; Heiss in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 195; Wandt in MüKo, VVG, § 28 Rdnr. 240; Felsch, Spektrum für Versicherungsrecht 2007, 65, 73; a. A. Prölss in Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl., § 28 Rdnr. 136), ist bislang aber höchstrichterlich noch nicht entschieden, so dass nach § 543 Abs. 2 ZPO auch im Falle einer Zurückweisung der Berufung durch Urteil die Zulassung der Revision durch den Senat veranlasst wäre.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2013 - 4 U 31/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit gegenüber dem Geschädigten bei

    Bei pauschaler vollständiger Leistungskürzung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille würde außer Acht gelassen, dass ein höheres Maß an Alkoholisierung auch ein höheres Maß an Schuld nach sich zieht (KG VersR 2011, 487).
  • LG Kaiserslautern, 07.02.2014 - 3 O 323/13

    Zum Leistungsausschluss in der Kaskoversicherung bei relativer Fahruntüchtigkeit

    Dies gilt sowohl hinsichtlich des Anscheinsbeweises für die Ursächlichkeit der Alkoholisierung für den Unfall, als auch für den Umfang der Kürzung, zu dem der Versicherer berechtigt ist (vgl. zu letzterem: KG, DAR 2011, 23; OLG Hamm, NZV 2011, 293).
  • AG Rudolstadt, 10.05.2011 - 1 C 593/10

    Regress einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Wie dargelegt wiegt das Verschulden des Beklagten derart schwer, dass auch die nach Auffassung etwa des KG gebotene Einzelfallbetrachtung unter Würdigung sämtlicher objektiver und subjektiver Umstände (KG VersR 2011, 487) nicht zu einem anderen Ergebnis führt.
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